Für die Verbesserung der Infrastruktur zum Laden von Autos in Wohngebäuden fördert die Bundesregierung privat genutzte Ladestationen mit einem Zuschuss von 900€ pro Ladepunkt. Die Bundesregierung stellt mit dem Förderprogramm KfW 440 insgesamt 200 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. Die deutsche Regierung stellt dafür Mittel zur Verfügung, die unter anderem für den Ausbau der privat genutzten Ladeinfrastruktur im Rahmen des 440-Zuschusses verwendet werden. Bestücken Sie Ihre Immobilie mit intelligenten Ladestationen und legen Sie den Grundstein für eine emissionsfreie Zukunft.
Was genau wird gefördert?
Das KfW 440 Förderprogramm begünstigt die Anschaffung und Installation von Ladestationen auf Stellplätzen und in Garagen, die zur bestehenden Wohnbebauung gehören und ausschließlich privat zugänglich sind: Der Gesamtbetrag (Ladestation und Installation) muss mindestens 900€ betragen. Hierbei werden die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- Intelligente Ladestation – Der Kaufpreis von neuen intelligenten Ladestationen
- Elektrische Installation – Kosten für die Elektroinstallation, den neuen Netzanschluss und die Inbetriebnahme der Ladestation
- Verwaltungssystem für das Laden
- Ladesteuerungssystem
- Die Kosten für ein Lademanagementsystem zur Steuerung der Lastverteilung im Haushaltsnetz
Tipp: Beantragen Sie zuerst die Finanzierung, bevor Sie die Ladestation bestellen. Sie können sich noch heute schnell und sicher auf dem KfW-Zuschussportal registrieren und sich diesen Vorgang bei der späteren Beantragung sparen. Hier geht es zum Merkblatt.
Welche Personen können die KFW Wallbox-Förderung in Anspruch nehmen?
Der KfW-Zuschuss 440 dient dazu, Privatpersonen für einen Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu motivieren sowie eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich aufzubauen. Profitieren können von dem neuen Wallbox-Zuschuss private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter oder Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger) in nicht-öffentlichen Bereichen von bereits bestehenden Wohngebäuden. Dabei muss der Antragsteller KEIN Besitzer eines Elektroautos sein!
Was sind die Voraussetzungen?
Nach § 2 (1) der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird der Einbau von Ladestationen an bestehenden Gebäuden, die natürlich zu Wohnzwecken genutzt werden, von der Bundesregierung gefördert. Mit dieser Förderung werden Ladestellen auf privat zugänglichen Stellplätzen und Garagen von der KfW unterstützt. Zu den bezuschussten Kosten gehören auch der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und einer intelligenten Steuerung sowie die Kosten für die Montage und den Anschluss der Ladestation, die alle Installationsarbeiten umfassen. Nicht bezuschusst werden dagegen Ladestationen in Pensionen, da es sich um Beherbergungsbetriebe mit hotelartigem Service, Ferienwohnungen und -häuser sowie Wochenenddomizile handelt.
Die Investition in Ladestationen im großen Stil zahlt sich aus
Mit dem Förderprogramm 440 ermöglicht die Bundesregierung die Unterstützung von 900€ pro Ladepunkt. Da in Mehrfamilienhäusern Ladestationen meist mit mehreren Ladestationen oder Wallboxen ausgestattet sind, ist diese Ausweitung der Ladeinfrastruktur besonders attraktiv. So erhalten Immobilienbesitzer für die Einrichtung von 5 Ladepunkten einen Zuschuss von 4.500,-€. Bedenken Sie nur, dass die Gesamtkosten mindestens so hoch sein müssen wie der Zuschussbetrag.
Ladepunkte | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtsubvention |
1 | EUR 900 | EUR 700 | 0 |
1 | EUR 900 min. | EUR 900 | EUR 900 |
2 | EUR 1.800 | EUR 1.400 | EUR 900 |
2 | EUR 1.800 min. | EUR 1.800 | EUR 1.800 |
3 | EUR 2.700 | EUR 2.100 | EUR 1.800 |
3 | EUR 2.700 min | EUR 2.700 | EUR 2.700 |
Besonderheiten für Vermieter
Die De-minimis-Regel des DAWI wird auf den KfW-Zuschuss angewendet. Damit muss der Zuschuss nicht mehr von der Europäischen Kommission genehmigt werden, da die Summen als de minimis eingestuft werden. Der Gesamtumfang der DAWI-De-minimis-Beihilfen, den ein Mitgliedstaat einem einzelnen Unternehmen gewährt, beträgt im laufenden Dreijahreszeitraum höchstens 200.000€. Wenn Ihnen bereits eine DAWI-De-minimis-Beihilfe gewährt wurde, ist es erforderlich, dass Sie im KfW-Zuschussportal eine De-minimis-Erklärung zu DAWI mit den folgenden Angaben einreichen: Beihilfegeber, Beihilfewert, Datum der Gewährung und Aktenzeichen.
Ausführliche Informationen zu den Regeln zur Beihilfe finden Sie hier.
Wie kann ich KFW-Fördermittel für E-Auto-Ladestationen beantragen?
Zunächst muss der Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ bei der KFW beantragt werden. Damit wird der beantragte Förderbetrag von 900€ aus dem Fördertopf pro Ladepunkt für den Antragsteller bereitgestellt.
WICHTIG!!! Eine Wallbox kann leider erst nach dem Erhalt der KFW-Antragsbestätigung erworben werden.
Wählen Sie eine KFW-förderfähige Wallbox und bestellen sie noch heute!
Die hier aufgelisteten Wallboxen sind im Rahmen des KFW 440 Förderprogramms förderungswürdig. Bitte beachten Sie, dass der Kauf der Wallbox oder Ladestation nur nach offiziellem Antrag bei der KFW erfolgen darf (siehe Schritt 1). Wenn Sie demnächst eine Wallbox zum Laden benötigen, empfiehlt sich die Bestellung nicht zu verschieben. Durch die Förderung der KFW steigt das allgemeine Bestellvolumen erheblich an, so dass bei vielen Wallboxen mit langen Lieferzeiten zu rechnen ist.
Hier finden Sie alle KfW-förderfähigen Wallboxen
WALLBOXEN HIER EINFÜGEN, DIE GEFÖRDERT WERDEN
Das Einholen von Angeboten für die Installation der Wallbox / Ladestation
Anschließend benötigen Sie ein Kostenangebot für die erforderlichen Montagearbeiten. Um eine Förderung der KFW für Wallboxen zu erhalten, ist eine fachmännische Elektroinstallation durch einen Elektrofachbetrieb zwingend erforderlich. Vorausgehende Arbeiten wie das Verlegen von Anschlusskabeln oder die mechanische Installation der E-Auto-Ladestation können Sie kostensparend in Eigenregie durchführen.
Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot zur Wallbox Installation ein!
- 3,7 kW bis 10kW (längere Wartezeiten)
- 11 kW Standard
- 22 kW (Zustimmung vom Netzbetreiber erforderlich)
Reichen Sie Rechnungen ein und erhalten Sie einen Zuschuss
Wenn alle vorhergehenden Arbeitsgänge abgeschlossen wurden und die neue Ladestation betriebsbereit ist, sollen die Rechnungen für den Kauf der Wallbox und die Installation durch den Fachbetrieb online auf dem KFW-Förderportal hochgeladen werden. Im Verlauf der Beantragung wird eine Identitätsprüfung durch die KFW vorgenommen. Entweder erfolgt dies vollautomatisch über die Schufa oder über das Videoident Verfahren. Optional ist auch das schriftliche Postident-Verfahren verfügbar. Der KFW Zuschuss wird dann auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Schlussfolgerung zum Wallbox-KfW-Förderprogramm 440
Im Rahmen des KfW 440 Programms werden die Anschaffung einer neuen Ladestation oder Wallbox mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt gefördert. Voraussetzung ist eine Ladeleistung von genau 11 kW und ein intelligentes Steuerungssystem, das mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren kann. Nach Angaben der KfW prüft die Bundesregierung derzeit, ob weitere Mittel für die Fortsetzung des Programms zur Verfügung gestellt werden können. Medienberichten zufolge hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits weitere 200 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds bei Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angefordert. Grundsätzlich ist die KFW-Subvention für Wallboxen jedoch ein bedeutender und nachhaltiger Schritt hin zu mehr E-Mobilität und erleichtert vielen Käufern den Sprung zum Elektroauto bei ihrem nächsten Autokauf.