Die E-Mobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Die erneuerten Förderprogramme für Ladestationen werden eine wichtige Rolle bei der weiteren Expansion spielen. Aber auch in der Klimapolitik der deutschen Bundesregierung spielt das nahtlose Wachstum der E-Mobilität eine wichtige Rolle. Bis 2030 will Deutschland 55 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Das wird nur gelingen, wenn die E-Mobilität noch mehr an Fahrt aufnimmt. Und der konsequente Ausbau des Ladenetzes wird eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieses Ziels spielen.
Großzügige Fördermittel von zwei Milliarden EURO
Dazu haben auch die großzügigen zwei Milliarden € Fördergelder beigetragen. Für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 € können Fördergelder von bis zu 9.000 € in Anspruch genommen werden, für Hybridautos etwas weniger. Damit hat die Regierung die richtigen Anreize gesetzt. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden von Juni 2020 bis Juli 2021 mehr als 632.000 Elektroautos und Plug-in-Hybride zugelassen – genauso viele wie in allen Jahren zuvor zusammen. Inzwischen haben die Elektroautos sogar die Dieselfahrzeuge überholt. Im Jahr 2019 hatte der Diesel noch einen Marktanteil von 30 Prozent, während der Anteil der Elektroautos vier Prozent betrug. In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden 367.905 Elektrofahrzeuge neu zugelassen, was einem Marktanteil von 22,6 Prozent entspricht. Der Diesel macht nur noch 22,2 Prozent aus.
Das wachsende Angebot der deutschen Automobilhersteller und die großzügige Förderung treiben die E-Mobilität voran – auch wenn die Autos nicht in allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen gut ankommen. Das KfW-Programm, das im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Zuschüsse in Höhe von 900 € pro Ladestation vergibt, ist am 24. November 2020 gestartet.
Wer erhält Zuschüsse?
Das „Förderprogramm“ für den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird fortgesetzt. Das neue KfW-Zuschussprogramm 441 für „Ladestationen in Unternehmen“ sowie das Zuschussprogramm 439 für „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ konzentrieren sich auf den Ausbau auf nicht-öffentlichen Parkplätzen. Damit wird ein zentrales Ladeszenario angesprochen, das Laden am Arbeitsplatz, und ist somit ein Grundstein für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur. An den Stationen können sowohl die Firmenflotten als auch die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nun über diese neue Fördermöglichkeit der KfW, einer deutschen staatlichen Investitions- und Entwicklungsbank, für Unternehmen informieren.
Der Zuschuss umfasst die Anschaffung und Installation von Ladestationen neben nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen. An den Stationen können sowohl die Firmenflotten als auch die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden. Der Zuschuss pro Ladestation beträgt 900 €; Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten über 1.285,71 € pro Ladestation liegen. Die maximal verfügbare Subvention beträgt 45.000 € pro Standort. Zuschüsse können an Unternehmen der Privatwirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen sowie an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. Auch für Gemeinden wurde ein Zuschussprogramm aufgelegt.
Förderung der Ladestationen für Unternehmen, KfW-441:
- Subventionierung von bis zu 900 € pro Ladepunkt
- Für die Anschaffung und Einrichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen
- Für das Laden von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Mitarbeitern
- Für Unternehmen und kommunale Betriebe, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
1 | 900 € | z. B. 1.000 € | 0 |
1 | 900 € | mind. 1.285,71 € | 900 € |
2 | 1.800 € | z. B. 2.000 € | 1.400 € |
2 | 1.800 € | mind. 2.571,43 € | 1.800 € |
3 | 2.700 € | z. B. 3.000 € | 2.100 € |
3 | 2.700 € | mind. 3.857,14 € | 2.700 € |
10 | 9.000 € | z.B. 12.000 € | 8.400 € |
10 | 9.000 € | mind. 12.857,14 € | 9.000 € |
50 | 45.000 € | z. B. 60.000 € | 42.000 € |
50 | 45.000 € | mind. 64.285,71 € | 45.000 € |
Förderung der Ladestationen für Kommunen, KfW-439:
- Subventionierung von bis zu 900 € pro Ladepunkt
- Für Ladestationen auf nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen
- Mindestförderhöhe 9.000 €, Mindestanzahl 10 Ladepunkte
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
10 | 9.000 € | z. B. 10.000 € | 0 |
10 | 9.000 € | mind. 12.857,14 € | 9.000 € |
20 | 18.000 € | z. B. 20.000 € | 14.000 € |
20 | 18.000 € | mind. 25.714,30 € | 18.000 € |
30 | 27.000 € | z. B. 30.000 € | 21.000 € |
30 | 27.000 € | mind. 38.571,43 € | 27.000 € |
100 | 90.000 € | z.B. 120.000 € | 84.000 € |
100 | 90.000 € | mind. 128.571,43 € | 90.000 € |
500 | 450.000 € | z. B. 600.000 € | 420.000 € |
500 | 450.000 € | mind. 642.857,14 € | 450.000 € |
Wie kann man die Fördermittel erhalten?
Stellen Sie zunächst den Förderantrag bei der KfW. Sie finden den Antrag online im Förderportal unter: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ Die Programme fördern die Beschaffung und den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Nähe von nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen, die zum Aufladen von gewerblich oder kommunal genutzten Elektrofahrzeugen (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen der Mitarbeiter des Unternehmens oder der Kommune eingesetzt werden.
Die Programme stehen privaten Unternehmen, kommunalen Unternehmen, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Berufsverbänden und -gruppen, gemeinnützigen Organisationen und Kirchen sowie kommunalen Behörden, rechtlich unselbständigen kommunalen Unternehmen, kommunalen Verbänden und Zweckverbänden offen. Ziel der Förderung ist es, in Unternehmen und Kommunen eine geeignete Ladeinfrastruktur zu schaffen, um Unternehmen, Kommunen und deren Mitarbeiter zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Beschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf 900,00 € pro Ladestation begrenzt.
Um die Mittel zu erhalten, muss der für den Ladevorgang verwendete Strom zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden und/oder aus unabhängigen, vor Ort vorhandenen Quellen (z.B. aus einer Fotovoltaikanlage) erzeugt werden. Unternehmen müssen ihre Zuschussanträge vor Beginn des Projekts über das KfW-Zuschussportal einreichen. Kommunen können ihre Zuschussanträge vor Beginn des Projekts direkt bei der KfW einreichen. Die Frist für den Nachweis, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, beträgt 12 Monate nach der Genehmigung des Antrags. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen, finden Sie unter www.kfw.de/441 (Unternehmen) oder www.kfw.de/439 (Kommunen).
Schlussfolgerung zum Wallbox-KfW-Förderprogramm KfW-441
Der KfW-Zuschuss 439 bezuschusst die Installation von zumindest zehn Ladestationen mit bis zu 900 € pro Ladepunkt. Die Ladestellen müssen nicht öffentlich sein und dienen sowohl zum Nachladen von Kommunalfahrzeugen als auch von Kraftfahrzeugen, die von Mitarbeitern privat genutzt werden. Das Programm läuft, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Bewerbungsfrist begann am 23. November 2021.
KfW-Zuschuss 441 unterstützt die Errichtung von gewerblichen Ladestationen mit ebenfalls bis zu 900 € pro Ladepunkt. Diese Stationen müssen nicht öffentlich zugänglich sein und können für das Laden von Dienstfahrzeugen und Fahrzeugen von Mitarbeitern genutzt werden. Das Programm läuft, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Bewerbungsfrist begann am 23.11.2021.